Erklärung zur
Barrierefreiheit

Das Bundesministerium für Justiz (BMJ) ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung gilt für die Website neinzugewalt.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist größtenteils mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

Für eine barrierefreie Nutzung der Website ist JavaScript erforderlich. Es werden die jeweils neuesten Versionen von Google Chrome, Apple Safari, Mozilla Firefox und Microsoft Edge unterstützt.

neinzugewalt.at ist grundsätzlich bestrebt, die Informationen bestmöglich barrierefrei anzubieten. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Slider-Elemente

Auf dieser Website werden Slider eingesetzt. Sie sind nach dem WCAG Carousel Design Pattern so barrierearm wie möglich umgesetzt. Da die WCAG-Richtlinie aber nicht alle Varianten von Slider-Elementen umfasst, kann es je nach Screen Reader zu unterschiedlichen Barrieren kommen. Bei Hover über Slider-Elemente oder Einstellung von prefers-reduced-motion im Browser wird das automatische Abspielen des Sliders automatisch unterbrochen.

b) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Inhalte von Dritten, beispielsweise Broschüren, Dokumente, Formulare, Landkarten und Videos von anderen Organisationen, die nicht im Einflussbereich des Bundesministeriums liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 28. März 2024 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines internen Audits nach WCAG 2.1 im März 2024. Überprüft wurden alle zu dem Zeitpunkt veröffentlichten Seiten. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft. Die Überprüfung erfolgte mit einem manuellen Screen Reader-Test und einer Reihe automatisierter Tests.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Für Mitteilungen und Anregungen nutzen Sie bitte an eines der folgenden Kontaktformulare:

Kontaktformular (justiz.gv.at)

Kontaktformular Beschwerdestelle digitale Barrierefreiheit | FFG

Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Website oder des Dokuments an.

Kontakt:
Bundesministerium für Justiz
Ansprechpartnerin
Stabsstelle für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
medienstelle.ressort@bmj.gv.at

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren

Fakultative Inhalte: Zusatzinformationen und Bedienungshilfe

Die Website neinzugewalt.at wurde im März 2024 erstellt.

Das BMJ ist um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit zu seinen Internet-Angeboten bemüht. Dabei orientieren wir uns seit dem Jahr 2008 in Übereinstimmung mit den nationalen Rechtsvorschriften „E-Government-Gesetz 2004“ und den geltenden einschlägigen Anti-Diskriminierungsbestimmungen an den Richtlinien für barrierefreie Inhalte WCAG 2.1.